UNGARN
Die österreichisch-ungarische Grenzregion umfasst ein Gebiet von 23.921 km2 mit rund 3,7 Millionen Einwohnern.
Durch die geographisch günstige Lage erfuhr die Region in den letzten zehn Jahren eine überdurchschnittlich dynamische Wirtschaftsentwicklung. Dies zeigt sich in der hohen Anzahl an aktiven und prosperierenden Klein- und Mittelbetrieben, gut ausgebildeten Arbeitskräften, einem dynamischen Dienstleitungssektor und einem hohen Potential im Gesundheits- und Wellnessbereich.
Durch zahlreiche Netzwerkaktivitäten (z.B. EuRegio West/Nyugat Pannonia, Stadtpartnerschaften, Regionalentwicklungsagenturen, Wirtschaftskammern, etc) wurden grenzüberschreitende Strategien zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Grenzregion entwickelt.
Gleichzeitig ist das südliche Grenzgebiet durch eine langsamere Wirtschafts-entwicklung und eine ungünstige Struktur im landwirtschaftlichen Bereich und im Tourismus gekennzeichnet. Neben einem geringen Grad an Kooperationen zwischen den Klein- und Mittelbetrieben und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen existieren Strukturprobleme am Arbeitsmarkt.
Die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Ungarn besteht seit vielen Jahren und konnte durch den Beitritt Ungarns zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 weiter ausgebaut und vertieft werden.
Das Programm zur grenzüberschreitenden Kooperation Österreich-Ungarn 2007-2013 verfolgt das Ziel einer Intensivierung der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Zusammenarbeit. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregion gestärkt, die regionalen Unterschiede können verringert werden.
Die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Programms sind:
- Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und verstärkte Kooperation zwischen den einzelnen arbeitsmarktpolitischen Einrichtungen
- Verbesserung der Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten für Jugendliche
- Erhöhung der Kooperationen von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Wissenschaftlicher Austausch
- Grenzüberschreitender Know-how-Transfer
- Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Projekte
Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/Sektion Arbeitsmarkt kofinanzierte ETZ-Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013:
1. Programmgebiet
| Österreich: |
Kerngebiet: :
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Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wiener Umland-Südteil |
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| Erweitertes Programmgebiet gem. Artikel 21 (1) EFRE-VO: |
Niederösterreich-Süd und Oststeiermark |
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| Ungarn: |
| Kerngebiet: |
Györ-Moson-Sopron, Vas, Zala |
2. Programmschwerpunkte und Ziele
2.1. Übergeordnetes Programmziel
Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Umweltentwicklung in der Grenzregion durch die Verringerung der regionalen Unterschiede. Durch die Unterstützung der Implementierung von gemeinsamen Aktivitäten und die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energiequellen trägt das Programm zur Etablierung einer prosperierenden Region mit kultureller und ökologischer Vielfalt sowie einer hohen Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner bei.
2.2. Prioritätsachsen und Ziele
Die Themenfelder im Programm zur grenzüberschreitenden Kooperation Österreich-Ungarn 2007-2013 gliedern sich in zwei Bereiche der Zusammenarbeit, sogenannte Prioritäten, diese enthalten eigene Ziele und Aktivitätsfelder. Zusätzlich gibt es die Priorität 3, Technische Hilfe.
Priorität 1: Innovation, Integration und Wettbewerbsfähigkeit
Priorität 1 begünstigt die Entwicklung einer wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Region durch Förderung des Unternehmertums, Innovation, Forschung & Entwicklung, Humanressourcen, Tourismus sowie durch Unterstützung von Netzwerken und Clustern. Die Aktivitäten sollen zur Ausweitung der Zusammenarbeit und Innovation der Wirtschafts- und Sozialakteure der Region beitragen.
Die Zusammenarbeit kann hier beispielsweise in folgenden Bereichen erfolgen:
- Förderung wirtschaftlicher Kooperationen: Forschung und Technologie, KMU-Kooperationen und Marketing, Freizeit und Tourismus, Business to Business-Aktivitäten, Cluster und lokale Entwicklung
- Nachhaltige Belebung des Arbeitsmarktes: Arbeitsmarktkooperationen, Human Ressource Management (Training, Weiterbildung, Ausbildung), soziale Integration und Chancengleichheit
- Sicherstellung der Qualität der sozialen Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen: Sozial- und Gesundheitsleistungen, öffentliche Leistungen, Notfallmanagement
Priorität 2: Nachhaltige Entwicklung und Erreichbarkeit
Priorität 2 trägt zu
- Umweltschutz,
- sozialer Gerechtigkeit und Zusammenhalt,
- wirtschaftlichem Aufschwung und aktiver Förderung nachhaltiger Entwicklung in der Programmregion bei.
Projekte im Bereich Öko-Mobilität und Verkehr verbessern die Erreichbarkeit in der Region. Initiativen im Bereich der Wirtschaftsentwicklung, der Umwelt sowie die Zusammenarbeit im Sozial- und Kulturbereich werden eine positive Entwicklung der Grenzregion begünstigen.
Die Zusammenarbeit kann hier beispielsweise in folgenden Bereichen erfolgen:
- Verbesserung der Öko-Mobilität und regionalen Erreichbarkeit: Logistik, Informations- und Kommunikationssysteme, grenzüberschreitende Verbindungen und regionale Erreichbarkeit
- Intensivierung regionaler grenzüberschreitender Kooperationen: Gemeindekooperationen, räumliche Entwicklung in ländlichen und städtischen Gebieten, People to People Aktionen, regionale und grenzüberschreitende Netzwerke
- Verbesserung Managements von natürlichen Ressourcen: in den Bereichen Biosphären-Management, erneuerbare Energie, etc
Priorität 3: Technische Hilfe
- Sicherstellung eines effektiven Programmmanagements und Informationsflusses
3. Budget und Förderung
Das Gesamtbudget des Programms zur grenzüberschreitenden Kooperation Österreich-Ungarn 2007-2013 beträgt 101 Millionen Euro. Seitens der EU werden über 82 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.
4. Förderungen
Sie haben eine arbeitsmarktpolitische Projektidee, die Sie im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden Kooperation Österreich-Ungarn 2007-2013 umsetzen möchten?
Im Folgenden finden Sie die Vorgangsweise von der Projektidee bis zum offiziellen Antrag auf Projektförderung:
- Projektideen können jederzeit durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars (siehe Downloadbereich Programmwebseite) beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat bekannt gegeben werden. Die programmverantwortlichen Stellen geben Ihnen Rückmeldung, ob die von Ihnen verfolgte Projektidee im Einklang mit den Programmzielen ist und unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihres Projektantrags.
- Bei Projektanträgen: Kontaktaufnahme des Leadpartners (= federführender Projektpartner) mit der für das jeweilige Bundesland zuständigen Regionalen Stelle. Darüber hinaus wird auch die Kontaktaufnahme der möglichen Partner mit den für diese zuständigen Regionalen Stellen empfohlen.
- Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Referat VI/6b bzw. dem Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik bezüglich einer möglichen Kofinanzierung des arbeitsmarkpolitischen Projekts durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsmarkt. Die Ansprechpartner für die einzelnen Staaten finden Sie unter "Kontakt".
- Ausfüllen des Antragsformulars und der verpflichtenden Anhänge bzw. Erstellung der verpflichtenden Anhänge.
- Einreichung des Antrags inkl. sämtlicher verpflichtender Anhänge entweder beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Sopron oder bei der für den Leadpartner zuständigen Regionalen Stelle. Der Antrag muss sowohl auf Papier (zweifach, Original und Kopie, geschäftsmäßig unterzeichnet von Leadpartner) als auch auf digitalem Weg (elektronisch z.B. via E-Mail) übermittelt werden.
- Für die Einreichung der Projekte besteht ein offener Call, das heißt, Antragseinreichungen sind jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils nächsten Projekte genehmigenden Begleitausschuss muss das Projekt 10 Wochen vorher eingereicht werden. Die Sitzungen des projektgenehmigenden Begleitausschusses finden zwei- bis dreimal jährlich statt.
- Nach Einreichung des Antrags wird dieser vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat einem Formal- und Eignungscheck unterzogen. Erfüllt der Antrag die Kriterien dieser Überprüfung, wird er in der Datenbank des Programms registriert und der Leadpartner erhält schriftlich eine Benachrichtigung über die erfolgte Registrierung. Ab diesem Termin können im Projekt anrechenbare Kosten entstehen.
5. Dokumente zur Antragsstellung
Alle programmrelevanten Dokumente finden Sie auf der Webseite des Programms unter „Download“.
Dokumente zur Antragstellung
Die Publizitätsvorschriften sind derzeit noch in Ausarbeitung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Technische Sekretariat.
6. Organisationsstruktur
Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ist dafür verantwortlich, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird. Ihre Aufgaben sind in Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgelegt.
Verwaltungsbehörde des Programms
zur grenzüberschreitenden Kooperation Österreich-Ungarn 2007-2013:
Technologiezentrum, Marktstraße 3
A-7000 Eisenstadt
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Kontaktperson:
Tatjana Paar
Tel.: +43 5 9010-2423
E-Mail: at-hu@rmb.co.at
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Gemeinsames Technisches Sekretariat
Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde ist ein Gemeinsames Technisches Sekretariat eingerichtet. Es unterstützt die Verwaltungsbehörde und den Begleitausschuss bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben.
Gemeinsames Technisches Sekretariat:
Innovationszentrum, Verő József u. 1.
H-9400 Sopron
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Kontaktpersonen:
Csaba Horváth
Yvonne Brodda
Zsuzsanna Fodróczi
Kinga Lóranth
Péter Palánkai
Tel.: +36 99 512-710
E-Mail: at-hu.jts.sopron@vati.hu
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Begleitausschuss
Der Begleitausschuss fungiert als „Aufsichtsrat“ des Programms. Er vergewissert sich, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der Begleitausschuss gibt sich im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde eine Geschäftsordnung und legt die Entscheidungsregeln für die Genehmigung von Projekten fest.
Regionale Förderstellen Österreich
Regionale Förderstellen Ungarn