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TSCHECHISCHE REPUBLIK

Die österreichisch-tschechische Grenzregion

(1) Allgemeines

Die österreichisch-tschechische Grenzregion umfasst ein Gebiet von 49.738 km2 mit gut 6 Millionen Einwohnern.

Diese Region ist sowohl landschaftlich als auch in Bezug auf Infrastruktur, Bevölkerungsdichte und Wirtschaftsentwicklung äußerst heterogen. Eher kleinräumigen Strukturen in schwach besiedelten Gegenden in Grenznähe stehen Ballungsräume wie Wien und Brünn gegenüber.

Gleichzeitig ist dieses geographisch in der Mitte von Europa gelegene Gebiet eine der sich am dynamischsten entwickelnden Regionen Europas.

Zwischen Österreich und der Tschechischen Republik bestehen bereits seit vielen Jahren enge Kooperationen, die sich mit dem EU-Beitritt Tschechiens am 1. Mai 2004 deutlich intensiviert haben, unter anderem deswegen, weil seit damals auch die Tschechische Republik Mittel aus den Europäischen Strukturfonds ansprechen kann. Nach der EU-Strukturfondsperiode 2000-2006, in deren Halbzeit der tschechische EU-Beitritt fällt, ist die aktuelle Strukturfondsperiode 2007-2013 die erste, an der Österreich und die Tschechische Republik von Beginn an gemeinsam teilnehmen können.

Das grenzüberschreitende Programm "Europäische Territoriale Zusammenarbeit Österreich-Tschechische Republik 2007-2013" möchte die Effekte der nationalen Grenzen zu reduzieren und Impulse für eine nachhaltige und weiterhin dynamische Entwicklung der Region zu setzen, mit dem Ziel, als Modellregion mit hohem sozio-ökonomischen, ökologischen und Lebensstandard wahrgenommen zu werden.

Die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Programms konzentrieren sich auf die Entwicklung und Vorbereitung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes in Zusammenarbeit mit den relevanten arbeitsmarktpolitischen und bildungspolitischen Akteuren, bessere Integration von Frauen und benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt, Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer und Auszubildenden und den verbesserten Zugang zu Know how und Wissen.

Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/Sektion Arbeitsmarkt kofinanzierte ETZ-Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013:

(2) Operationelles Programm

Webseite des Programms mit allen relevanten Informationen: www.at-cz.eu

Programmgebiet
Karte Tschechien
Österreich:
Kernregion:

Mühlviertel, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland Nordteil, Wien
 
Erweiterte Region entsprechend Art. 7(1) der Allgemeinen Verordnung: : Mostviertel-Eisenwurzen, St. Pölten, Linz-Wels, Innviertel, Steyr-Kirchdorf

 
Tschechische Republik:
Kernregion: Jihočeský kraj, Jihomoravský kraj, kraj Vysočina

Das von der Kommission genehmigte Programm

Prioritäten und Aktivitätsfelder

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Prioritäten (Priorität 1: "Lissabon-orientiert", Priorität 2: "Göteborg-orientiert") und deren Inhalt:

Priorität 1:
Sozio-ökonomische Entwicklung, Tourismus und Know how-Transfer
Priorität 2:
Regionale Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung
Aktivitätsfeld 1.1
Infrastruktur und Dienstleistungen für Wirtschaft und Innovation
Aktivitätsfeld 2.1
Transport und regionale Erreichbarkeit

Aktivitätsfeld 1.2
Tourismus, Kultur und Freizeitwirtschaft
Aktivitätsfeld 2.2
Umwelt und Risikoverhütung
Aktivitätsfeld 1.3
Humanressourcenentwicklung, Arbeitsmarkt, Bildung und Qualifizierung
Aktivitätsfeld 2.3
Nachhaltige Netzwerke und Aufbau institutioneller Kooperationsstrukturen
Aktivitätsfeld 1.4
Soziale Integration, Gesundheit und soziale Risikoverhütung
 
Priorität 3: Technische Hilfe

Priorität 1: Sozio-ökonomische Entwicklung, Tourismus und Know how-Transfer

Durch die grenzüberschreitende Unterstützung wirtschaftsbezogener Aktivitäten soll die Position der Region gestärkt und in Richtung einer integrierten Region entwickelt werden, wobei besonders auf die heterogene Struktur Bedacht genommen werden muss (städtische vs. ländliche Gebiete, hoher Anteil an KMUs, niedriger Innovationsgrad). Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Förderung wirtschafts- und dienstleistungsbezogener Aktivitäten, durch die Schaffung und Intensivierung von touristischen Angeboten, durch Verbesserungen in Bezug auf die Verwaltung und Vermarktung des kulturellen Erbes, die Entwicklung der Humanressourcen und die Verbesserung der Lebensbedingungen und der sozialen Integration.

Priorität 2: Regionale Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung

Die weitere Entwicklung der Grenzregion und die Möglichkeit, die Chancen zu nutzen, die sich durch die geographische Lage in der Mitte von Europa ergeben, sind abhängig von der Verbesserung der Erreichbarkeit der Region. Dazu muss die bestehende Infrastruktur verbessert und erweitert werden. Gleichzeitig muss die landschaftliche Vielfalt der Region als wichtiges Kapital verstanden werden, das wesentlich zur Attraktivität der Region beiträgt. Besonders für die weitere Entwicklung von touristischen Angeboten ist es notwendig, diesen Zustand zu erhalten und zu verbessern. Sowohl die Erreichbarkeit als auch eine nachhaltig intakte Umwelt sind maßgeblicher Faktor für die Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität.

Priorität 3: Technische Hilfe

Die Technische Hilfe dient gemäß Art 45 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung Nr. 1083/2006 der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, administrativen und technischen Hilfe, Bewertung, Prüfung und Kontrolle.

(3) Förderungen

Antragstellung - Weg zur Förderung

Sie haben eine arbeitsmarktpolitische Projektidee, die Sie im Rahmen des Programms Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit Österreich-Tschechische Republik 2007-2013 umsetzen möchten?
Im Folgenden finden Sie Schritt für Schritt die Vorgangsweise von der Projektidee bis zum offiziellen Antrag auf Projektförderung:

Kontaktaufnahme des Lead-Partners (= federführender Projektpartner) mit der für das jeweilige Bundesland zuständigen Regionalen Stelle. Darüber hinaus wird auch die Kontaktaufnahme der möglichen Partner mit den für diese zuständigen Regionalen Stellen empfohlen.

Kontaktaufnahme mit dem Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik bezüglich einer möglichen Kofinanzierung durch das Bundesministerium Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsmarkt. Die Ansprechpartner für die einzelnen Staaten finden Sie unter "Kontakt".

Ausfüllen des Antragsformulars und der verpflichtenden Anhänge bzw. Erstellung der verpflichtenden Anhänge.

Einreichung des Antrags inkl. sämtlicher verpflichtender Anhänge entweder beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Brünn oder bei der für den Leadpartner zuständigen Regionalen Stelle. Der Antrag muss zweifach in gedruckter, unterschriebener Originalversion und zusätzlich elektronisch eingereicht werden. Die Einreichung ist sowohl postalisch als auch persönlich möglich, empfohlen wird aber die persönliche Einreichung.

Für die Einreichung der Projekte besteht ein offener Call, das heißt, Antragseinreichungen sind jederzeit möglich. Für die Behandlung im jeweils nächsten projektgenehmigenden Begleitausschuss muss das Projekt 10 Wochen vorher eingereicht werden. Die entsprechenden Termine sind auf der Webseite des Programms unter Informationen/Wichtige Termine angeführt. Die Sitzungen des projektgenehmigenden Begleitausschusses finden zwei- bis dreimal jährlich statt.

Nach Einreichung des Antrags wird dieser entweder von der Regionalen Stelle oder vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat einem Formal- und Akzeptabilitätscheck unterzogen. Erfüllt der Antrag die Kriterien dieser Überprüfung, wird es in der Datenbank des Programms registriert und der Leadpartner erhält schriftlich eine Benachrichtigung über die erfolgte Registrierung. Ab diesem Termin können im Projekt anrechenbare Kosten entstehen. Passiert das Projekt den Formal- und Akzeptabilitätscheck nicht, wird der Leadpartner darüber schriftlich informiert.

Dokumente zur Antragsstellung (alle programmrelevanten Dokumente finden Sie auf der Webseite des Programms unter Materialien (download).

Dokumente zur Antragstellung
Sonstige Dokumente

Die Publizitätsvorschriften und Logos für das Programm finden Sie auf der Programmwebseite unter Materialien/Publizität.

(4) Programmrelevante Organe - Ihre Ansprechpartner

Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich dafür, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird. Ihre Aufgaben sind in Art. 60 der VO (EG) 1083/2006 festgelegt. Diese Funktion übernimmt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr; Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik (RU2).

Das tschechische Ministerium für Regionalentwicklung nimmt Koordinations- und Abstimmungsaufgaben für die Tschechische Republik in partnerschaftlicher Kooperation mit der Verwaltungsbehörde wahr und unterstützt diese in der Koordinierung der Aktivitäten in Tschechien.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr; Abteilung
Raumordnung und Regionalpolitik (RU2)
Landhausplatz 1, Haus 16
A-3109 St. Pölten
Kontaktpersonen:
Dr. Bernhard Köhle
Tel.: +43/2742/90 05-15359
E-Mail: Bernhard.koehle@noel.gv.at

  DI Lucie Bruckner
Tel.: +43/2742/90 05-14909
E-Mail: lucie.bruckner@noel.gv.at
Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS)

Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde ist ein Gemeinsames Technisches Sekretariat eingerichtet. Es unterstützt die Verwaltungsbehörde und den Begleitausschuss sowie ggf. die Prüfbehörde bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben.

Das Gemeinsame Technische Sekretariat hat seinen Sitz in Brünn und ist tschechisch-österreichisch besetzt. Die österreichischen Ansprechpersonen samt Kontaktdaten sind unten aufgeführt.

GTS ETC Österreich – Tschechische Republik
Dvořákova 14
CZ-602 00 Brno
Kontaktpersonen:
Liselotte Matiasek (Leiterin)
Tel.: +43/699/12 57 55 05
E-Mail: matiasek@at-cz.eu
  Angelika Kronberger
Tel.: +43/1/997 15 70-54
E-Mail: kronberger@at-cz.eu
Begleitausschuss

Der Begleitausschuss ist das oberste Entscheidungsgremium des Programms. Er gibt sich eine Geschäftsordnung in der u.a. Stimmrecht und Entscheidungsprinzipien geregelt werden. Der Vorsitz wechselt, abhängig vom Sitzungsort, zwischen der Verwaltungsbehörde und dem Tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung. Der Begleitausschuss vergewissert sich gem. Art. 65 VO (EG) 1083/2006, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Regionale Stellen in Österreich
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abt. RU2/Geschäftstelle für EU-Regionalpolitik
Landhausplatz 1
A-3109 St. Pölten
Fax: +43/2742/90 05-14170
Kontaktpersonen:
Mag. Martin Kavalek
Tel.: +43/2742/90 05-14329
E-Mail: martin.kavalek@noel.gv.at

  Mag. Francois-Edouard Pailleron
Tel.: +43/2742/90 05-14129
E-Mail: francois-edouard.pailleron@noel.gv.at
 
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abt. Überörtliche Raumordnung/Koordinationsstelle für EU-Regionalpolitik
Bahnhofplatz 1
A-4021 Linz
Fax: +43/732/77 20-14819
Kontaktpersonen:
DI Robert Schrötter
Tel.: +43/732/77 20-14823
E-Mail:robert.schroetter@ooe.gv.at

  Dr. Gabriele Kastenhuber
Tel.: +43/732/77 20-14826
E-Mail:gabriele.kastenhuber@ooe.gv.at
 
Amt der Wiener Landesregierung
MA 27 EU-Förderungen
A - 1080 Wien, Rathaus
Fax: +43/1/40 00-7215
Kontaktpersonen:
Mag. Andrea Schwecherl
Tel.: +43/1/40 00-27063
E-Mail: andrea.schwecherl@wien.gv.at
  Mag. Adriana Bachora
Tel.: +43/1/40 00-27062
E-Mail:Adriana.bachora@wien.gv.at