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SLOWENIEN

Die österreichisch-slowenische Grenzregion

(1) Allgemeines

Die gemeinsame Grenze zwischen Österreich und Slowenien beträgt 330 km; davon fallen auf österreichischer Seite 170 km auf Kärnten, 145 km auf die Steiermark und 15 km auf das Burgenland.

Die Gesamtbevölkerungszahl des Programmgebietes liegt bei 3.250.000 Einwohnern.

Das Kooperationsgebiet Österreich-Slowenien ist mit aufstrebendes städtischen Gebieten und dynamischen Kernregionen hoch industrialisiert (Graz, Klagenfurt, Villach, Ljubljana, Celje, Kranj, Maribor). Es gibt jedoch auch eine Reihe ländlicher und dezentraler Subregionen mit beträchtlich geringerer wirtschaftlicher Entwicklung. Auch der Tourismus spielt eine bedeutende Rolle, obwohl sich dieser Bereich auf bestimmte geographische Punkte konzentriert. Somit gibt es einerseits ein starkes Wirtschaftspotential, andererseits sind aber auch beträchtliche Disparitäten zu berücksichtigen.

Österreich hat sich bereits in den letzen Jahren für die Entwicklung des Grenzraumes mit Slowenien und für eine Intensivierung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen eingesetzt. Mit dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 sind viele Kooperationshindernisse weggefallen. Mit Hilfe der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA und dem Programm PHARE bewältigen Österreich und Slowenien bereits seit 1995 erfolgreich die Entwicklungsunterschiede der beiden Staaten. Nach der EU-Strukturfondsperiode 2000-2006, in deren Halbzeit der EU-Beitritt Sloweniens fällt, ist jedoch die aktuelle Strukturfondsperiode 2007-2013 die erste, an der Österreich und Slowenien von Beginn an gemeinsam teilnehmen können.

Das Operationelle Programm "Grenzübergreifende Zusammenarbeit Slowenien-Österreich 2007-2013" möchte sich der Bildung von effektiven Partnerschaften, der Entwicklung von sozialen und menschlichem Kapital, der Steigerung des Beschäftigungspotentials in ländlichen Regionen, Ausweitung der Vernetzungsprozesse sowie Gleichstellung der Geschlechter widmen.

Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung des Programms konzentriert sich auf die Intensivierung der Zusammenarbeit der Arbeitsmarktinstitutionen. Besonders angesichts der erwarteten Liberalisierung des Arbeitsmarktes sollte dies Zusammenarbeit verbessert werden, damit eventuell auftretende Probleme erkannt und gemeinsame Lösungen erarbeitet werden können.

Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/Sektion Arbeitsmarkt kofinanzierte ETZ-Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013:

(2) Operationelles Programm

Webseite des Programms mit allen relevanten Informationen: www.si-at.eu Programmgebiet

Karte Slowenien
Österreich:
Zielgebiet:

Oststeiermark, West- und Südsteiermark, Graz, Obersteiermark-Ost, Obersteiermark West, Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten und Südburgenland
Erweiterte Gebiet:  
   
Slowenien:
Zielgebiet:

Gorenjska, Koroška, Savinjska, Podravska, Pomurska und Osrednjeslovenska
Erweiterte Gebiet:  
   

Das von der Kommission genehmigte Programm

Prioritäten und Aktivitätsfelder

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Prioritäten (Priorität 1: "Lissabon-orientiert", Priorität 2: "Göteborg-orientiert") und deren Inhalt:

Horizontale Themen, Werkzeugen und Prinzipien

Entwicklung von Human Ressourcen, Networking, Innovation
Informations- und Kommunikationstechnologie
Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit

Priorität 1:
Wettbewerbsfähigkeit, Wissen und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Priorität 2:
Nachhaltige und ausgeglichene Entwicklung
Aktivitätsfeld 1.1
KMU Entwicklung
Aktivitätsfeld 2.1
Verwaltung natürlicher Ressourcen
Aktivitätsfeld 1.2
Tourismus
Aktivitätsfeld 2.2
Umwelt und Energie
Aktivitätsfeld 1.3
Rahmenbedingungen für wissensbasierte Wirtschaft
Aktivitätsfeld 2.3
Städtische und regionale Entwicklung

Aktivitätsfeld 1.4
Thematische Stärkefelder
Aktivitätsfeld 2.4
Soziale und kulturelle Entwicklung
Priorität 3: Technische Hilfe

Umgang mit den horizontalen Themen, Werkzeugen und Prinzipien

Die Umsetzung einer wettbewerbs- und innovationsorientierten Herangehensweise und Förderung einer nachhaltigen und ausgeglichenen Entwicklung stellt andererseits auch eine große Herausforderung für die Human Ressourcen dar, insbesondere was die permanente Verbesserung der Qualifikationsstrukturen betrifft. Dies gilt für alle Aktionen innerhalb des Programms, daher ist die Entwicklung von Human Ressourcen als horizontales Thema anzusehen, und es muss für jede einzelne Aktion die passende Lösung gefunden werden.

Die Vernetzung sollte für verbesserte nachhaltige Kooperationsstrukturen sorgen und zur Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beitragen. Daher ist auch dies ein horizontales Aktivitätsfeld und daher Teil jeder einzelnen Aktion. Innovation sollte im Rahmen dieses Programms als permanente Aufgabe der Erarbeitung neuer wettbewerbsfähiger und/oder nachhaltiger Lösungen gesehen werden. Daher ist die Innovation das horizontale Prinzip des Programms.

ad Priorität 1: Wettbewerbsfähigkeit, Wissen und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Diese Priorität konzentriert sich auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch grenzübergreifende Zusammenarbeit und soll diverse Herausforderungen im Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft meistern.

ad Priorität 2: Nachhaltige und ausgeglichene Entwicklung

Diese Priorität konzentriert sich auf nachhaltige und ausgeglichene Entwicklung, insbesondere bezogne auf das natürliche, soziale und Infrastrukturpotential innerhalb des Kooperationsgebietes.

Das Grundprinzip basiert auf dem Potential der Regionen, das auf nachhaltige und verantwortungsbewusste Weise aktiviert werden könnte, um die Lebensqualität der heutigen und der zukünftigen Generationen zu verbessern.

ad Priorität 3: Technische Hilfe

Die Technische Hilfe dient gemäß Art 45 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung Nr. 1083/2006 der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, administrativen und technischen Hilfe, Bewertung, Prüfung und Kontrolle.

(3) Förderungen

Antragstellung - Weg zur Förderung

Sie haben ein arbeitsmarktpolitisches Projekt bzw. eine Projektidee, das/die Sie im Rahmen des Programms Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit Österreich-Slowenien 2007-2013 umsetzen möchten und für das/die sie eine Kofinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Gebarung Arbeitsmarktpolitik anstreben?

Im Folgenden finden Sie die grundsätzlichen Informationen und Tipps von der Entwicklung eines Projekts bis zur Einreichung eines offiziellen Antrags auf Projektförderung.

Kontaktaufnahme des Lead-Partners (= federführender Projektpartner) mit der zuständigen Regionalen Stelle sowie Kontaktaufnahme der potenziellen PartnerInnen mit den für sie zuständigen Regionalen Stellen wird empfohlen.

Beziehen Sie Projektpartner bereits in der frühen Phase der Projektentwicklung eines Projektes mit ein!

Informationen und Unterstützung zum Programm, zu Ergebnissen gemeinsamer Gespräche über Projektentwürfe, über die Erstellung und Einreichung von Anträgen, die Organisation informativer Workshops (siehe Website für Zeiten und Programm) oder die Veröffentlichung häufig gestellter Fragen und Antworten, erhalten sie vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS).

Zur Unterstützung potenzieller Förderungswerber bei der Projektentwicklung stehen die Regionalen Behörden (RBs) zur Verfügung, die erste Kontakte zu potentiellen PartnerInnen in der Region herstellen, Unterstützung in Form der Bewertung der Projektidee und ihrer Übereinstimmung mit nationalen/regionalen Strategien anbieten, Unterstützung bei der Suche nach grenzübergreifenden PartnerInnen liefern und die Anforderungen für die erste Prüfung der Möglichkeit der regionalen/nationalen Kofinanzierung abklären.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik bezüglich einer (oder mehrerer) Förderberatung(en) beziehungsweise einer möglichen Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion Arbeitsmarkt, wird empfohlen. Die AnsprechpartnerInnen für die einzelnen Staaten finden Sie unter "Kontakt".

Im Rahmen des Operationellen Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Slowenien-Österreich 2007-2013 besteht ein zweistufiges Verfahren; das heißt, es können Projektentwürfe eingereicht werden. Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sie erhalten dadurch Feedback zu Ihrem Projektentwurf, das für den Projektantrag übernommen/eingearbeitet werden kann.

Die Einreichung der Projekte/Projektentwürfe erfolgt auf offener Basis; das heißt, Projekteinreichungen (Entwürfe oder Antrag) sind jederzeit möglich! Endfristen werden auf der Webseite des Programms veröffentlicht. Vollständige Projektanträge inklusive sämtlicher Anhänge, die bis zu diesem Zeitpunkt (Endfrist) beim GTS eingelangt sind, werden im nächsten Gemeinsamen Begleitausschuss (GBA) behandelt.

Bezüglich Projektdauer und Projektgröße (finanzielles Volumen) gibt es die Empfehlung (!), dass die Dauer 36 Monate nicht überschreiten und ein Projekte nicht mehr als 3 Mio € EFRE-Mittel beanspruchen soll.

Weitere detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Antragsleitfaden" Dokumente zur Antragsstellung (alle programmrelevanten Dokumente finden Sie auf der Webseite des Programms unter "Aufrufe" (download).

Es wird empfohlen, die Dokumente immer von der Webseite des Programms herunterzuladen, um sicherzustellen, dass es sich um die jeweils aktuellste Version handelt!

Dokumente zur Antragstellung
Sonstige Dokumente

Weiterführende Rechtsdokumente Finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Programms

(4) Programmrelevante Organe - Ihre Ansprechpartner

Verwaltungsbehörde (VB)

Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich dafür, dass das operationelle Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet und durchgeführt wird. Ihre Aufgaben sind in Art. 60 der VO (EG) 1083/2006 festgelegt. Diese Funktion übernimmt das Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik der Regierung der Republik Slowenien in Ljubljana, vertreten durch die Abteilung für grenzübergreifende ETZ- Programme in Maribor.

Služba Vlade RS za lokalno samoupravo in regionalno politiko
(Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik
der Regierung der Republik Slowenien)
Oddelek za upravljanje cezmejnih programov Maribor (Abteilung für die Verwaltung der grenzübergreifenden ETZ-Programme)

Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
Kontaktpersonen:
Tanja Rener
Tel. +386 (0)1 478 36 67
E-Mail: Tanja.Rener@gov.si

Laura Lajh Rauter (für operative Aufgaben der VB)
Tel. +386 (0) 2 229 42 14
E-Mail: Laura.Lajh@gov.si
Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS)

Zur administrativen Unterstützung der Verwaltungsbehörde ist ein Gemeinsames Technisches Sekretariat eingerichtet. Es unterstützt die Verwaltungsbehörde und den Begleitausschuss sowie ggf. die Prüfbehörde bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben.

Služba Vlade RS za lokalno samoupravo in regionalno politiko
(Amt für lokale Selbstverwaltung und Regionalpolitik
der Regierung der Republik Slowenien)
Oddelek za upravljanje cezmejnih programov Maribor (Abteilung für die Verwaltung der grenzübergreifenden ETZ-Programme)

Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
Kontaktpersonen:
Mojca Trafela (spricht deutsch)
Tel. + 386 (0)2 229 42 15
E-Mail: jts-si-at.svlr@gov.si

Aleš Mir
Tel. +386 (0)2 229 42 06
E-Mail: jts-si-at.svlr@gov.si

  Marijana Simonič
Tel. +386 (0)2 229 42 07
E-Mail: jts-si-at.svlr@gov.si

Darja Remsko
Tel. +386 (0)2 229 42 08
E-Mail: jts-si-at.svlr@gov.si
Begleitausschuss

Der Begleitausschuss ist das oberste Entscheidungsgremium des Programms. Er gibt sich eine Geschäftsordnung in der u.a. Stimmrecht und Entscheidungsprinzipien geregelt werden.

Der Begleitausschuss vergewissert sich gem. Art. 65 VO (EG) 1083/2006, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Regionale Stellen in Österreich:
R M B - Regionalmanagement Burgenland GmbH
Technologiezentrum Eisenstadt
Marktstraße 3
A-7000 Eisenstadt
Kontaktperson:
Dr. Harald Ladich
Tel.: +43 (0)26 82 704 2424
E-Mail:harald.ladich@rmb.co.at
 
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abt. 16 Landes- und Gemeindeentwicklung
Stempfergasse 7
A-8010 Graz
Kontaktperson:
Johann Klug
Tel.: +43 (0)316 877 2170
E-Mail: johann.klug@stmk.gv.at
 
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Heuplatz 2
A-9020 Klagenfurt

Kontaktperson:
Dr. Karl Hren
Tel.: +43 (0)463 558 0024
E-Mail: hren@kwf.at
 
Amt der Kärntner Landesregierung , Abt. 20 - Landesplanung
Wulfengasse 13 - 15
A-9020 Klagenfurt

Kontaktperson:
Mag. Armin Schabus
Tel.: + 43 (0)463 536 32023
E-Mail: armin.schabus@ktn.gv.at
Regionale Stelle in Slowenien
Služba Vlade Republike Slovenije za lokalno samoupravo in regionalno politiko, Oddelek za Cilj 3, IPA, INTERREG III in PHARE
 
Kontaktpersonen:
Mateja Vegic
Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
Tel. + 386 (0)2 229 42 32
E-Mail: mateja.vegic@gov.si
 
Duša Sodnik
Kotnikova 28
SI-1000 Ljubljana
Tel. + 386 (0)1 478 37 67
E-Mail: dusa.sodnik@gov.si
 
Janez Praper
Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
Tel. + 386 (0)2 229 42 30
E-Mail: janez.praper@gov.si
 
Ksenija Fak
Svetozarevska 6
SI-2000 Maribor
Tel. + 386 (0)2 229 42 33
E-Mail: ksenija.fak@gov.si