SLOWAKISCHE REPUBLIK
Die österreichisch-slowakische Grenzregion
Eine Besonderheit der österreichisch-slowakischen Grenzregionen stellt die unmit-telbare Nähe der beiden Hauptstädte Wien und Bratislava dar – in diesen städtischen Ballungsräumen und ihrem Umland findet beiderseits der Grenze ein dynamisches Wachstum statt. In den Regionen beiderseits der Grenze spielen die Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Gebieten, der Druck auf die städtischen Arbeitsmärkte und der Facharbeitermangel eine wichtige Rolle. In der Slowakei sind regionale Disparitäten in einem West-Ost-Gefälle, das sich in der wirtschaftlichen Entwicklung und den Arbeitslosenzahlen niederschlägt, besonders stark ausgeprägt.
Bereits seit 1995 besteht zwischen Österreich und der Slowakei eine arbeitsmarktpolitische Zusammenarbeit im Rahmen der grenzüberschreitenden Programme von INTERREG und PHARE. Während der letzten Jahre hat sich Österreich verstärkt für die Entwicklung des Grenzraumes mit der Slowakischen Republik und für die Vertiefung der Beziehungen eingesetzt. In der Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 wurden Projekte in den Bereichen des Arbeitsmarktmonitorings, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und des Gender Mainstreamings gefördert.
In der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 wird die slowakisch-österreichische Ko-operation im Ziel 3 Neu "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" vertieft werden. Seit Einreichung und Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission kann der Aufbau arbeitsmarktpolitische Kooperationsprojekte mit EFRE-Mitteln und nationaler Kofinanzierung aus den Mitteln des Bundes (Gebarung Arbeitsmarktpolitik) weitergeführt werden.
Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wird dabei versucht der Charakteristik der Grenz-region Rechnung zu tragen, in der eine hohe Wirtschaftskonzentration in den Hauptstädten Regionen gegenübersteht, die oftmals mit geringer Dichte zum Teil signifikante Unterschiede im Lohnniveau zwischen Regionen und Sektoren, sowie in der Mobilität der Arbeitskräfte aufzeigen.
Dazu werden bereits bestehende Initiativen durch ein neues Netzwerk, die Österrei-chisch-Slowakische ExpertInnenakademie, ausgebaut. Im Rahmen von Seminaren, Studien und Konferenzen sollen bewährte Programme und Maßnahmen diskutiert, neue Ansätze entwickelt und die Kommunikation der arbeitsmarktpolitischen AkteurInnen der Region intensiviert werden. Aktuelle Themen der Zusammenarbeit sind benachteiligte Gruppen des Arbeitsmarktes, die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, Monitoring und Evaluierung aktiver Arbeitsmarktpolitik sowie Qualifizierungsmaßnahmen.
Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/Sektion Arbeitsmarkt kofinanzierte ETZ-Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Förderperiode 2007-2013:
(1) Operationelles Programm
Programmgebiet
| Österreich: |
| Kernregion: |
Weinviertel, Wien Umland-Nordteil, Wien Umland-Südteil, |
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Nordburgenland, Wien, |
| Erweiterte Region: |
Waldviertel, Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, |
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Niederösterreich-Süd, Mittelburgenland |
| Slowakische Republik: |
| Kernregion: |
Bratislava, Trnava |
Das von der Kommission genehmigte Operationelle Programm
Prioritäten und Aktivitätsfelder
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Prioritäten (Priorität 1: "Lissabon-orientiert", Priorität 2: "Göteborg-orientiert")und deren Inhalt:
Priorität 1: Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit |
Priorität 2: Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung
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Aktivitätsfeld 1.1 Grenzüberschreitende Kooperation von KMU, Kooperation bei F&E |
Aktivitätsfeld 2.1 Transport und regionale Erreichbarkeit (Planung, Transportorganisation, Logistik) |
Aktivitätsfeld 1.2 Kulturelle Kooperation, Kooperation im Tourismus
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Aktivitätsfeld 2.2 Nachhaltige Raumentwicklung und Unterstützung regionaler Verwaltungssysteme |
Aktivitätsfeld 1.3 Bildung und Qualifikation, Integration der Arbeitsmärkte |
Aktivitätsfeld 2.3 Kooperation und gemeinsames Management von Naturschutzgebieten> |
Aktivitätsfeld 1.4 Soziale Integration (Sozial- und Gesundheitsdienste) |
Aktivitätsfeld 2.4 Energieeffizienz und erneuerbare Energie, Umweltschutz, Risikomanagement |
| Priorität 3: Technische Hilfe |
Priorität 1: Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit
Das Ziel von Priorität 1:
Aufbau einer innovations- und wissensbasierten grenzüberschreitenden Wirtschaftsstruktur, in deren Rahmen das kulturelle Erbe und soziale Integration gefördert werden
Priorität 1 hat folgendes strategisches Profil:
- Stärkung der Innovationskapazitäten von KMU in allen Wirtschaftssektoren
- Unterstützung der Verbreitung von FTEI-Infrastruktur und -Aktivitäten (innerhalb und außerhalb von Universitäten) und der Steigerung der Innovationsfähigkeit der Regionen
- Eine effiziente Verknüpfung der Elemente des grenzüberschreitenden regionalen Innovationssystems, Wissenstransfer
- Förderung der Informationsgesellschaft, effektive Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten zur Integration des grenzüber-schreitenden Arbeitsmarktes
- Entwicklung von Humanressourcen und Innovationsstrategien unter Einbeziehung des auf beiden Seiten der Grenze vorhandenen Know-How
- Steigerung des Frauenanteils in Wirtschaft und im sozialen/ politischen Leben
- Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Kultur- und Sozialpro-jekten
- Intensivierung der Zusammenarbeit zu grenzüberschreitender Tourismusentwick-lung und Marketing
- Errichtung und Stärkung bestehender grenzüberschreitender Kooperationsnetz-werke und Strukturen
Priorität 2: Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung
Das Ziel von Priorität 2:
Entwicklung der natürlichen Ressourcen der Region sowie der regionalen Erreich-barkeit und Infrastruktur im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit
Das strategische Profil von Priorität 2 ist wie folgt formuliert:
- Beitrag zur Schaffung attraktiver Lebensbedingungen und einer hochqualitativen Umwelt
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Erreichbarkeit, Organisation des Verkehrs, nachhaltige Logistik
- Umsetzung des polyzentrischen Modells als Leitprinzip für die städtisch-ländliche Entwicklung
- Schaffung attraktiver, kompakter Wirtschaftsstandorte mit ausgezeichneter Erreichbarkeit
- Steigerung der Energieeffizienz und der Erzeugung erneuerbarer Energie
- Schutz wichtiger Elemente des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes, Zusammenarbeit im Management und in der Nutzung natürlichen Ressourcen
- Verbesserung regionaler Kooperationsprozesse und Strukturen sowie grenzüberschreitender „Regional Governance“
Priorität 3: Technische Hilfe
Die Technische Hilfe dient gemäß Art 45 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung Nr. 1083/2006 der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, administrativen und technischen Hilfe, Bewertung, Prüfung und Kontrolle.
(2) Förderungen
Antragstellung - Weg zur Förderung
Ein Projekt, das im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei – Österreich 2007-2013 eingereicht wird, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sichtbare, wesentliche und dauerhafte grenzüberschreitende Wirkung
- Grundlegende grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Mindestens eine Organisation aus jedem Land (Österreich, Slowakei), mindestens ein Partner mit Sitz innerhalb der Programmregion
- Mit dem Projekt soll ein Mehrwert im öffentlichen Interesse erzielt werden, der ohne Förderung kaum Chancen auf Realisierung hätte
- Durchführung des Projekts zwischen 1. Jänner 2007 und 30. Juni 2015
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragsunterlagen kön-nen von der Seite [www.sk-at.eu] heruntergeladen werden. Sie bestehen aus dem Antragsformular, Anhängen und einem Leitfaden für Antragsteller.
Ein Projekt kann wahlweise in zwei Stufen eingereicht werden, zunächst in einem Projektentwurf und dann erst als vollständiger Projektantrag. Die Förderfähigkeit der Kosten beginnt mit dem Datum der offiziellen Registrierung des Projektentwurfs durch das GTS vorbehaltlich der späteren Genehmigung des Projekts im Begleitausschuss. Für Projektentwurf und vollständigen Projektantrag kann dasselbe Formular verwendet werden. Die Felder, die für einen Projektentwurf ausgefüllt werden müssen, sind gekennzeichnet und im Leitfaden für Antragsteller dokumentiert.
Es wird empfohlen, die Regionalen Förderstellen und/oder das GTS während der Entwicklung des Antrags zu konsultieren.
Zur Einreichung eines finalen Projektantrags (sowie eines Projektentwurfes) muss der Leadpartner eine unterschriebene Originalversion auf Papier und eine identische elektronische Version des Antragsformulars und seiner Anhänge einreichen.
Dokumente zur Antragsstellung (alle programmrelevanten Dokumente finden Sie auf der Webseite des Programms [www.skt-at.eu] unter Download
Dokumente zur Antragstellung
Sonstige Dokumente
Die Publizitätsvorschriften und Logos für das Programm finden Sie auf der Prog-rammwebseite, Sektion Download Information und Publizität.
(3) Programmrelevante Organe
Verwaltungsbehörde
Die Stadt Wien ist Verwaltungsbehörde für das Programm zur grenzüberschrei-tenden Zusammenarbeit Slowakei – Österreich 2007-2013. Die Verwaltungsbe-hörde ist für Management und Implementierung des Operationellen Programms verantwortlich. Die Allgemeine Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und die EFRE-Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 enthalten weitere Aufgaben der Verwaltungsbe-hörde, wie den Abschluss der Förderverträge mit den Lead-Partnern, Information des Begleitausschusses über Änderungen oder Anmerkungen der Europäischen Kommission, Abnahme der Zwischen- und Endberichte usw.
Amt der Wiener Landesregierung
MA27 EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung
Schlesingerplatz 2-4
A-1080 Wien
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Kontaktperson:
Martin Hutter
Tel. +43-(0)1-4000-27061
E-Mail: Martin.Hutter@wien.gv.at
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Gemeinsames Technisches Sekretariat
Das GTS unterstützt die Verwaltungsbehörde bei der Einrichtung und Implementierung der Programmabläufe gemäß den Vorschriften der Verordnungen der Europäischen Kommission. Projektpartnern und Antragstellern bietet das GTS technische Unterstützung.
Das GTS soll ausreichend Kapazität haben, um die Verwaltungsbehörde für das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei – Österreich 2007-2013 im erforderlichen Maß unterstützen zu können.
Begleitausschuss
Der gemeinsame Begleitausschuss besteht aus Vertretern der wichtigsten österrei-chischen und slowakischen Akteure der Grenzregion. Öffentlichen Stellen, sowie die Sektoren Arbeitsmarkt und NRO sind im Begleitausschuss vertreten. Die Verwaltungsbehörde hat den Vorsitz. Im Begleitausschuss wird das Antragsformular genehmigt, die Auswahl über zu fördernde Projekte getroffen, über Projektänderungen entschieden, usw.
Regionale Stellen in Österreich:
Amt der Wiener Landesregierung
MA27 EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung
Schlesingerplatz 2-4
A-1080 Wien
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Kontaktperson:
Adriana Bachora
Tel.: +43-(0)1-4000-27062
E-Mail: Adriana.Bachora@wien.gv.at
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abt. RU2/Geschäftstelle für EU-Regionalpolitik
Landhausplatz 1
A-3109 St. Pölten
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Kontaktperson:
Francois-Edouard Pailleron
Tel.: +43-(0)2742-9005-1412-9
E-Mail: Francois-Edouard.Pailleron@noel.gv.at
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Regionalmanagement Burgenland GmbH
Technologiezentrum Eisenstadt
Marktstraße 3
A-7000 Eisenstadt
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Kontaktperson:
Harald Ladich
Tel.: +43-(0)5-9010-2424
E-Mail: Harald.Ladich@rmb.co.at
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