Bilaterale arbeitsmarktpolitische Kooperationsprogramme und -projekte unter Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Strukturfondsperiode 2007-2013
Aufgrund der geopolitischen Situation nach den beiden EU-Erweiterungsrunden in den Jahren 2004 und 2007 steht die österreichische Arbeitsmarktpolitik vor komplexen Herausforderungen. Die bis 30. April 2009 bzw. 2011 (Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Polen, Litauen, Lettland, Estland) bzw. 2014 (Bulgarien, Rumänien) bestehenden Übergangsbestimmungen geben den möglichen Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Zusammenarbeit vor. Die Strukturfondsperiode 2007 - 2013 ermöglicht im Rahmen der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" (ETZ bzw. Ziel 3 Neu) die Beziehungen zu den neu beigetretenen Staaten aufzubauen bzw. zu vertiefen. Diese Aktivitäten sollen die optimale Vorbereitung auf die zukünftige Verbindung der Arbeitsmärkte bewirken.
Beispiele der möglichen Zusammenarbeit sind der Austausch von Informationen und arbeitsmarktpolitisch relevanten Daten auf Experten- und Verwaltungsebene, der Aufbau von gemeinsamen Datenbanken und Vermittlungsnetzwerken, Erhebungen und Studien zum Qualifizierungsbedarf oder der Austausch von Qualifizierungscurricula.
Arbeitsmarktpolitische Kooperationen im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) finden mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Slowenien statt, weitere Kooperationen auch mit Polen, Rumänien, Bulgarien und Kroatien. Wegen der geographischen Nähe zu den Partnerstaaten sollen punktuell auch Projekte mit Deutschland/Bayern durchgeführt werden, wenn dies arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Die Liste der Kooperationsstaaten soll in Zukunft nach Möglichkeit erweitert werden, der Aufbau ähnlicher Zusammenarbeiten in Litauen, Lettland und Estland ist angedacht.
Die Sektion Arbeitsmarkt führt in folgenden Staaten partnerschaftliche arbeitsmarktpolitische Projekte durch:
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) lt. EFRE-Verordnung 2007-2013, genannt Ziel 3 NEU: Grenzüberschreitende EU-Programme zweier benachbarter Länder
- Tschechische Republik
- Slowakische Republik
- Ungarn
- Slowenien
- Deutschland/Bayern
Weitere EU-Staaten: Aufbau und Durchführung arbeitsmarktpolitischer Kooperationen auf bilateraler Basis
Aufbau arbeitsmarktpolitischer Kooperationen in Planung
Weiterer Partnerstaat (Beitrittskandidat): Aufbau und Durchführung einer arbeitsmarktpolitischen Kooperation als Vorbereitung auf den EU-Beitritt
Bis zu ihrem Auslaufen werden von der Sektion Arbeitsmarkt die arbeitsmarktpolitischen Projekte der auslaufenden INTERREG IIIA-Periode betreut.