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Lead Partner Prinzip

Zur Anwendung kommt das Lead Partner Prinzip mit der neuen Strukturfondsperiode 2007-2013; gesetzlich verankert ist es in Art. 20 EFRE Verordnung.
(Zitiert nach der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999)

  • (1) Für jedes Vorhaben benennen die Begünstigten aus ihrer Mitte einen federführenden Begünstigten. Dieser nimmt folgende Aufgaben wahr:
    • a) Er legt die Modalitäten für die Beziehungen zwischen ihm und den an dem Vorhaben beteiligten Begünstigten in einer Vereinbarung fest, die insbesondere Bestimmungen, die eine Verwendung der für das Vorhaben bereitgestellten Mittel nach Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung gewährleistet, wie auch Modalitäten für die Wiedereinziehung von ohne rechtlichen Grund gezahlten Beträgen enthält;
    • b) er ist für die Durchführung es gesamten Vorhabens verantwortlich;
    • c) er vergewissert sich, dass die Ausgaben (…) zur Durchführung des Vorhabens getätigt wurden und sich auf die Tätigkeit beziehen, die (…) vereinbart wurden;
    • d) er vergewissert sich, dass die Ausgaben (…) von den Prüfern bestätigt worden sind;
    • e) er ist für die Überweisung der EFRE-Beteiligung an die an dem Vorhaben beteiligten Begünstigten zuständig.
  • (2) Jeder an dem Vorhaben beteiligte Begünstigte
    • a) trägt die Verantwortung im Fall von Unregelmäßigkeiten der von ihm gemeldeten Ausgaben;
    • b) informiert den Mitgliedsstaat, in dem er seinen Sitz hat, über seine Beteiligung an einem Vorhaben, falls dieser Mitgliedsstaat selbst nicht an dem operationellen Programm beteiligt ist.

Daraus ergeben sich in der Anwendung des Prinzips folgende Grundsätze:

  • Die ProjektpartnerInnen erfüllen mindestens zwei der folgenden vier Kriterien:
    1. 1. Gemeinsame Projektplanung
    2. 2. Gemeinsame Umsetzung des Projektes
    3. 3. Gemeinsames Personal für die Projektumsetzung
    4. 4. Gemeinsame Finanzierung
  • Voraussetzung für Projektantrag in der neuen Strukturfondsperiode ist die Nominierung eines Lead Partners.
  • Der Sitz des Lead Partners entscheidet darüber, wo der Projektantrag eingereicht wird.
  • Ein/e (!) ProjektpartnerIn übernimmt die Verantwortung für die finanzielle und inhaltliche Projektumsetzung.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt an den Lead Partner, der diese Mittel an die ProjektpartnerInnen weiterleitet.
  • Der Lead Partner ist VertragspartnerIn der Verwaltungsbehörde im EFRE-Fördervertrag (= Endbegünstigte/r) und daher in erster Linie auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Fördermittel; d.h. grundsätzlich haftet der Lead Partner für die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Kofinanzierungsmittel.
  • Durch eine vertragliche Vereinbarung mit den ProjektpartnerInnen (= EndempängerInnen) kann/muss der Lead Partner ihre/seine Verantwortlichkeit gegenüber den ProjektpartnerInnen regeln.
  • Ziel des Lead Partner Prinzips ist, den Grad der grenzüberschreitenden Kooperation insbesondere durch Vertiefung der Partnerschaften nachweislich zu erhöhen.